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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsabschluss

  1. Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware und bei einem finanzierten Kauf an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen, bei vorrätigen Waren und Ausstellungsstücken eine Woche gebunden.
  2. Mit Ablauf der Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher in Textform abgelehnt hat.
  3. Abweichend von Ziff. 2. kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Frist zustande, wenn
  •     der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder
  •     der Verkäufer in Textform die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots) erklärt

§ 2 Preise

  1. Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
  2. Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z.B. Dekorationsarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig. Hierunter fallen u.a. auch vom Kunden gewünschte Verblendungsarbeiten oder sonstige Zusatzarbeiten.

§ 3 Änderungsvorbehalt

  1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
  2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
  3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.
  4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holz- und Kunststoffoberflächen bleiben vorbehalten.
  5. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
  6. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.

§ 4 Montage
Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen.

§ 5 Lieferfrist

  1. Liefertermine bedürfen der Textform.
  2. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der Inverzugsetzung in Textform durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
  3. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
  2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich in Textform mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
  3. Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1. (2) und 2. festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

§ 7 Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

§ 8 Abnahmeverzug

  1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm in Textform zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Stattdessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff 3. verlangen.
  2. Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
  3. Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff. 1 kann der Verkäufer 25 % des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nach weist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im Falle besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen, bleibt demVerkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale in Abs. (1) einen nach gewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.

§ 9 Rücktritt

  1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger  Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ihm die erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
  2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.
    Für die Warenrücknahme gilt:

§ 10 Warenrücknahme

  1. Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
  2. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
  3. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:
    • Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung:
      - innerhalb des 1. Hj. 35 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
      - innerhalb des 2. Hj 45 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
      - innerhalb des 3. Hj. 60 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
      - innerhalb des 4. Hj. 80 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
      - nach Ablauf des 4. Hj. 100 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
    • Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung:
      - innerhalb des 1. Hj. 45 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
      - innerhalb des 2. Hj 60 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
      - innerhalb des 3. Hj. 70 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
      - innerhalb des 4. Hj. 80 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
      - nach Ablauf des 4. Hj. 100 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
  4. Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist. Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.

§ 11 Gewährleistung

  1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.
  2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
  3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde.
  4. Wählt der Käufer nach Ziff. 3 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
  5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
  6. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.
  7. Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.

§ 12 Haftung
Der Verkäufer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet er der für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  2. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.

§ 14 Datenschutz
Der Käufer willigt ein, dass seine Daten soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6  Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO) zulässig gespeichert und verarbeitet werden. Die Datenerhebung erfolgt zum Zwecke der Rechnungsstellung, Lieferung sowie Kontaktierung bei Rückfragen. Der Verkäufer weist darauf auf hin, dass dieser bei der technischen Durchführung der Datenverarbeitung teilweise mit externen Dienstleistern zusammenarbeitet. Eine Weitergabe der Daten zu anderweitigen Nutzung an Dritte wird ausgeschlossen. Der Käufer hat jederzeit die Möglichkeit, unentgeltliche Auskünfte über die zu seiner eigenen Person gespeicherten Daten abzufragen. Weiterhin kann der Käufer seine Daten auf Verlangen löschen, berichtigen und für Zwecke der Werbung, Markt oder Meinungsforschung sperren oder übertragen lassen sowie die Einschränkung der Verarbeitung verlangen.